Treuegutschrift für Nutzer

Wird durch den Leasingnehmer für den im Portal angegebenen Nutzer, nach Diebstahl und der anschließenden vollständigen Schadenregulierung, innerhalb von 12 Monaten ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen, so gewährt LeaseMyBike eine Treuegutschrift. Die Höhe beträgt 50% des geleisteten Kostenanteils des Dienstnehmers (Gehaltsumwandlung) über den Überlassungszeitraum bis zum Diebstahl. Der Kostenanteil wird anhand der im Portal hinterlegten Überlassungsvereinbarung bestimmt.

Anspruch besteht nur unter nachfolgenden Bedingungen:

• Der Diebstahl war ohne Obliegenheitsverletzung lt. Versicherungsbedingungen
• Der Leasingvertrag war bereits mindestens 3 Monate aktiv
• Der Nutzer ist Dienstnehmer des Leasingnehmers (Selbstständige Ausgeschlossen)
• Sowohl das gestohlene als auch das neu angeschaffte Fahrrad stehen ausschließlich dem Dienstnehmer zur Verfügung und es handelt sich nicht um ein betriebsinternes „Fuhrparkfahrrad“ oder „Poolfahrrad“
• Das neu angeschafft Fahrrad weist einen Kaufpreis von mindestens 65% des vorhergehenden Fahrrades auf

Der Anspruch entsteht mit Übernahme des neuen Leasingobjektes. Der Antrag auf Auszahlung kann nach erfolgter Übernahme eingebracht werden. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Dienstnehmer, ausschließlich per Banküberweisung. Eine Übertragung des Anspruches auf andere Nutzer der Plattform ist ausgeschlossen.

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