Grundsätzlich Ja, der Händler und der Arbeitgeber müssen aber in Österreich ansässig sein. Außerdem kann es sein, dass die Steuergrundlagen des Wohnsitzlandes gelten. Deshalb muss auch mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein ob das Leasing für Grenzgänger angeboten wird. Ausgenommen sind im Moment Mitarbeiter mit Wohnsitz in der Schweiz.