Wird das Gehalt durch die Gehaltsumwandlung reduziert, aber die Sonderzahlungen lt. Ursprungsgehalt ausbezahlt, kann dies zu einem Überhang zum Jahressechstel führen. Dieser ist dann nicht mit dem reduzierten Steuersatz für Sonderzahlungen, sondern mit dem Standard-Steuersatz zu versteuern. In unserem Leasingrechner kann dies berücksichtigt werden. Dies trifft aber nicht immer zu. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Personalverrechnung.