Weit mehr als ein moderner Trend: Das Dienstrad leasing als nachhaltige Mobilitätslösung bereichert den Alltag und trägt zu einem aktiveren Lebensstil bei. Ob auf dem Weg zur Arbeit, bei Erledigungen in der Stadt oder bei einer entspannten Fahrradtour am Wochenende – das Dienstrad wird schnell zum unverzichtbaren Begleiter. Du fragst dich, wie es nun mit deinem Bike weitergeht und welche Steps als Nächstes folgen? – Wir klären dich in den folgenden Abschnitten darüber auf, welche Optionen es für dich und dein Bike nach dem Ende der Laufzeit gibt.
Grundsätzlich endet das Dienstradleasing und die Versicherungsleistung automatisch nach der gewählten Laufzeit.
Die MitarbeiterInnen werden zeitnah vor dem Leasingende informiert, dass das Leasing zum jeweiligen Stichtag ausläuft und können dann über das Portal die gewünschte Option wählen.
Option 1 – Laufzeit Ende:
Mitarbeitende haben die Möglichkeit, aktuell bei einem Restwert von 10% das Rad anzukaufen. Beim Kauf des Fahrrads fällt einmalig ein Sachbezug an (wird bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt), weil hier laut Finanzamt ein geldwerter Vorteil besteht. Das bedeutet, es sind einmalig auch noch Abgaben an das Finanzamt und die ÖGK fällig. Die Höhe dieser Abgaben ist in unserem Leasingrechner unter „Berechnungsdetails“ anschaulich und transparent dargestellt.
Option 2 – Laufzeit Ende:
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Rad zurückzugeben. In diesem Fall wird gemeinsam mit LeaseMyBike ein Termin vereinbart, bei welchem das Bike direkt von einem Transportunternehmen beim Wohnort oder beim Arbeitsort des Mitarbeitenden abgeholt wird.
ALLGEMEIN GILT:
In beiden Fällen kann direkt nach Leasingende wieder ein neues Rad geleast werden, sofern die Freigabe durch den Arbeitgeber weiterhin erfolgt.
Neu seit 2024: Leasingrückläufer können unter bestimmten Bedingungen auch geleast werden:
Seit Jänner 2025 ist auch eine private Weiterversicherung für das Rad unter folgendem Link möglich: