Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem Dienstrad, was tue ich?
Bei einem etwaigen Schadensfall wenden Sie sich bitte an den Fachhandelspartner. offizielle LeaseMyBike Händler...
Bei einem etwaigen Schadensfall wenden Sie sich bitte an den Fachhandelspartner. offizielle LeaseMyBike Händler...
Leider nein. Gebrauchte Räder und E-Bikes sind als Leasingobjekte ausgeschlossen.
Ja – Ihr Dienstrad dürfen Sie sowohl betrieblich als auch privat fahren. Es ist keine Mindestnutzung für den Arbeitsweg oder ähnliches vorgeschrieben.
Sie haben die Qual der Wahl. Egal ob E-Bike, Mountainbike, Rennrad, Trekking oder Cross. Selbst Lastenräder oder Handbikes sind möglich, egal von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad…
In nur wenigen Schritten: registrieren Sie sich in unserem Portal, klären Sie die max. Höhe des Kaufpreises mit ihrem Arbeitgeber, suchen Sie sich bei einem unserer Partner-Händler das Wunschbike aus…
Grundsätzlich Ja, der Händler und der Arbeitgeber müssen aber in Österreich ansässig sein. Außerdem kann es sein, dass die Steuergrundlagen des Wohnsitzlandes gelten. Deshalb muss auch mit dem Arbeitgeber abgestimmt…
Nein, du hast freie Händlerwahl aus unserem Partnernetzwerk. offizielle LeaseMyBike Händler
Ja – Ihr Unternehmen ist bis dato kein Partner? Kein Problem, auch hier kümmern wir uns gerne um alle Details und Informationen. Wenn sie nicht sicher sind ob ihr Unternehmen…
Ja – Auch mit einem Dienstrad oder Jobrad kann die Pendlerpauschale weiterhin beantragt werden.
Über das LeaseMyBike-Portal wird der komplette Dienstradprozess abgewickelt, egal ob Händler, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Es ist ein papierloses Office, mit uns arbeiten volldigitalisiert und online. Das garantiert eine rasche und…