Die entstandene Leasingrate wird vom Bruttogehalt mittels Gehaltsumwandlung vom Arbeitgeber einbehalten.
Dadurch sinkt die Lohnsteuer- sowie die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage und der Arbeitnehmer zahlt weniger Steuer.
So bekommt man als Beispiel für eine Leasingrate die 90€ ausmacht nur 50€ weniger netto ausbezahlt.