Ja, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte können ebenfalls ein Fahrrad leasen. Hier ist natürlich ebenso zu beachten, dass das kollektivvertraglich geregelte Gehalt nicht unterschritten werden darf.
Außerdem muss hier erwähnt werden, dass die Ersparnis vor allem bei geringfügig Beschäftigten geringer ausfällt, da diese nicht von einer Lohnsteuerersparnis profitieren können, da sie gar keine Lohnsteuer abführen müssen. In unserem Leasingrechner kann dies schön aufgeschlüsselt mit dem individuellen Gehalt durchkalkuliert werden:
Herzlichen Dank
für die Zusendung der Daten!
Super, das hat bestens funktioniert.
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Ihr LeaseMyBike – Team