Ja, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte sind Vollzeitbeschäftigten gleichzusetzen. Es ist hier natürlich genauso zu beachten, dass keine Unterschreitungen des kollektivvertraglich geregelten Mindestlohns oder -Gehalts auftreten und es gilt auf das Existenzminimum zu achten.

Herzlichen Dank
für die Zusendung der Daten!
Super, das hat bestens funktioniert.
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Ihr LeaseMyBike – Team