Nein und ja. Da der Angestellte nach Gehaltsumwandlung nicht unter den KV fallen darf, kann der Angestellte sich kein Dienstrad leasen. ABER: Sie als Firma können ihm/ihr ein Firmenrad leasen – quasi als steuerbegünstigtes Gehaltsplus. Eine weitere Möglichkeit kann auch sein, die Leasingrate vom Nettogehalt einzubehalten. Dies bringt zwar keinen Steuervorteil, aber mit einem kleinen Arbeitgeberzuschuss trotzdem eine erhöhte Mitarbeiterbindung!

Herzlichen Dank
für die Zusendung der Daten!
Super, das hat bestens funktioniert.
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Ihr LeaseMyBike – Team