Gemeinden oder Städte als Arbeitgeber können für ihre Mitarbeiter auch das Dienstrad – Modell einführen. Es ist aber individuell zu klären ob eine Gehaltsumwandlung möglich ist. Dadurch, dass es aber meist keine Überzahlung zu den Gehaltstabellen gibt, ist oft nur ein Netto-Abzug möglich. Im Dezember 2022 gab es eine Dienstrechtsnovelle, die den Zugang zum Dienstradmodell unter gewissen Voraussetzungen vereinfacht. Hier finden Sie nähere Informationen zur Novelle und den Änderungen für das Dienstradmodell. Suchen Sie einfach nach „Jobrad“. Mehr Info finden Sie auf der Website der Gewerkschaft öffentlichen Dienstes (GÖD) oder auf unserem Blog

Herzlichen Dank
für die Zusendung der Daten!
Super, das hat bestens funktioniert.
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