Im eigenen Kellerabteil, sofern dieser immer versperrt ist, muss man das Rad nicht zwingend absperren – jedoch empfehlen wir dies!
Bei Gemeinschaftskellern ist es unbedingt erforderlich, das Bike abzuschließen/mit einem Schloss zu befestigen, da sonst die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt sind.
Bei Radträgern ist das Fahrrad ebenfalls abzusperren.
