Folgende Fahrräder können nicht geleast werden:
- Kinderfahrräder
- S-Pedelecs: Hierbei handelt es sich um ein elektrisches Fahrrad mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h, wofür auch eine Zulassung in Form eines Versicherungskennzeichens, eine Haftpflichtversicherung sowie eine Fahrererlaubnis der Klasse AM benötigt wird.
- E-Scooter
- Reine Downhill-Bikes: Diese können ausschließlich für Downhill-Fahrten genutzt werden.