Die Sonderzahlungen können in der ursprünglichen Höhe weitergewährt werden und müssen nicht vom verminderten Bruttobetrag berechnet werden. Zu beachten gilt nur: wird das Gehalt durch eine Gehaltsumwandlung reduziert, die Sonderzahlungen jedoch bemessen am Ursprungsgehalt ausbezahlt, kann dies zu einem Überhang des Jahressechstels führen. Das führt dazu, dass die Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld höher ausfallen kann. Dies ist auch so bei uns im Leasingrechner in den Berechnungsdetails ersichtlich:
Herzlichen Dank
für die Zusendung der Daten!
Super, das hat bestens funktioniert.
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Ihr LeaseMyBike – Team