Ein Vertragsrücktritt ohne vorliegenden Versicherungsfall ist nur durch eine außerordentliche Vertragsauflösung möglich. Dies ist allerdings immer mit Kosten und dem Verlust der Steuerersparnis über die Laufzeit verbunden. Grob kann man hier mit den Restleasingraten + Restwert + Bearbeitungsgebühren rechnen. Auch der Arbeitgeber muss einer außerordentlichen Vertragsauflösung zustimmen, da dieser der Leasingnehmer ist.

Herzlichen Dank
für die Zusendung der Daten!
Super, das hat bestens funktioniert.
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Ihr LeaseMyBike – Team