Es darf ausschließlich der Dienstnehmer das geleaste Dienstrad nutzen. Der Überlassungsvertrag enthält die Verpflichtung, das Fahrrad nicht zu vermieten oder zu verleihen. Eine Nutzung durch Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder andere Personen im selben Haushalt ist nicht erlaubt.
Herzlichen Dank
für die Zusendung der Daten!
Super, das hat bestens funktioniert.
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Ihr LeaseMyBike – Team