Die Sonderzahlungen können in der ursprünglicher Höhe weitergewährt werden und müssen nicht vom verminderten Bruttobetrag berechnet werden. Hierzu hat sich auch die ÖGK positiv geäußert und dies hier unter Punkt 12 bestätigt.
Die Sonderzahlungen können in der ursprünglicher Höhe weitergewährt werden und müssen nicht vom verminderten Bruttobetrag berechnet werden. Hierzu hat sich auch die ÖGK positiv geäußert und dies hier unter Punkt 12 bestätigt.