JA, seit 01.01.2023 wird die Gehaltsumwandlung nun auch in der Bemessung der Sozialversicherung anerkannt und führt somit zu einer Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge.
JA, seit 01.01.2023 wird die Gehaltsumwandlung nun auch in der Bemessung der Sozialversicherung anerkannt und führt somit zu einer Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge.