Bereit für dein neues E-Bike?
Die neuen Förderrichtlinien für dein E-Bike 2024 sind da!
Betreffend: Anschaffung und betrieblicher Einsatz von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
E-Bike Förderrichtlinien:
Noch einmal konkret zusammengefasst: Es werden gefördert, …
- Elektro-Fahrräder (Mindestanzahl 5 Stück)
- (Elektro-)Transporträder (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 60 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max 25 km/h betragen)
- und (Elektro-)Falträder (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten).
Die neuen E-Bike Förderrichtlinien sind übrigens hier einsehbar:
Wichtig: Der Förderungsprozess ist auch in unserem Portal zum Nachlesen dargestellt. Die Beantragung und Einreichung der Förderung obliegt dem Arbeitgeber.
Mehr zum Ablauf unseres Bikeleasings erfahren Sie HIER