Ja, das Rad darf unentgeltlich beim Dienstgeber aufgeladen werden, wenn es hierfür eine Vereinbarung gibt. In diesem Fall ist auch laut ÖGK kein Sachbezug anzusetzen. Dies kann hier unter Punkt 14 nachgelesen werden.

Herzlichen Dank
für die Zusendung der Daten!
Super, das hat bestens funktioniert.
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Ihr LeaseMyBike – Team