Nein und ja. Da der Angestellte nach Gehaltsumwandlung nicht unter den KV fallen darf, kann der Angestellte sich kein Dienstrad leasen. ABER: Sie als Firma können ihm/ihr ein Firmenrad leasen – quasi als steuerbegünstigtes Gehaltsplus. Eine weitere Möglichkeit kann auch sein, die Leasingrate vom Nettogehalt einzubehalten. Dies bringt zwar keinen Steuervorteil, jedoch TOP versichert durch unsere Versicherungspakete! ABER: mit einem kleinen Arbeitgeberzuschuss trotzdem eine erhöhte Mitarbeiterbindung!

Herzlichen Dank
für die Zusendung der Daten!
Super, das hat bestens funktioniert.
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Ihr LeaseMyBike – Team