Nein und ja. Da der Angestellte nach Gehaltsumwandlung nicht unter den KV fallen darf, kann der Angestellte sich kein Dienstrad leasen. ABER: Sie als Firma können ihm/ihr ein Firmenrad leasen – quasi als steuerbegünstigtes Gehaltsplus. Eine weitere Möglichkeit kann auch sein, die Leasingrate vom Nettogehalt einzubehalten. Dies bringt zwar keinen Steuervorteil, aber mit einem kleinen Arbeitgeberzuschuss trotzdem eine erhöhte Mitarbeiterbindung!