Kann das Rad beim Dienstgeber unentgeltlich aufgeladen werden? Muss hierbei ein Sachbezug angesetzt werden?

Ja, das Rad darf unentgeltlich beim Dienstgeber aufgeladen werden, wenn es hierfür eine Vereinbarung gibt. In diesem Fall ist auch laut ÖGK kein Sachbezug anzusetzen. Dies kann hier unter Punkt 14 nachgelesen werden.