Ja, das Rad darf unentgeltlich beim Dienstgeber aufgeladen werden, wenn es hierfür eine Vereinbarung gibt. In diesem Fall ist auch laut ÖGK kein Sachbezug anzusetzen. Dies kann hier unter Punkt 14 nachgelesen werden.
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Herzlichen Dank – Das LMB-TEAM
Herzlichen Danke für die Zusendung der Daten von Ihrem Arbeitgeber!
Wir werden Ihren Arbeitgeber kontaktieren und Ihm das Dienstrad-Leasing Modell vorstellen. In der Zwischenzeit können Sie sich Informationen zum Dienstradleasing für Arbeitnehmer kostenlos downloaden.