Ja, ab 01.01.2023 kann bei der Gehaltsumwandlung für Fahrräder auch die Sozialversicherung reduziert werden (auch für bestehende Verträge, nicht aber rückwirkend).
Ja, ab 01.01.2023 kann bei der Gehaltsumwandlung für Fahrräder auch die Sozialversicherung reduziert werden (auch für bestehende Verträge, nicht aber rückwirkend).