Können Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte ebenfalls ein Dienstrad in Anspruch nehmen?

Ja, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte sind Vollzeitbeschäftigten gleichzusetzen. Es ist hier natürlich genauso zu beachten, dass keine Unterschreitungen des kollektivvertraglich geregelten Mindestlohns oder -Gehalts auftreten und es gilt auf das Existenzminimum zu achten.