Ein Teil des Gehalts wird bei der Gehaltsumwandlung nicht direkt dem Arbeitnehmer überwiesen, sondern in Beiträgen für z.B. die Leasingrate umgewandelt. Hierbei erfolgt eine Umwandlung des Gehalts oder des Lohnes in steuerbegünstigte Zuschüsse. Somit erhält der Arbeitnehmer durch die Gehaltsumwandlung ein Dienstrad zu vergünstigten Konditionen. Die Leasingraten werden als Gehaltsumwandlung angesetzt und werden vom Brutto-Gehalt abgezogen. Infolgedessen wird die Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlage reduziert, was wiederum zu einer Steuerersparnis führt. Die Ersparnis ist dabei immer gehaltsabhängig. So kann es zum Beispiel sein, dass die Leasingrate, die vom Bruttogehalt abgezogen wird, zwar 90,- € ausmacht, aber sich das Netto-Gehalt schlussendlich nur um 55,- € reduziert. Somit sind in diesem Beispiel die tatsächlichen Kosten des Leasings für den Arbeitnehmer 55,- €